12.05.2010Anmeldung Tanz!!!Melk / Loosdorf / Förderverein

In der ersten Septemberwoche Informations- und Anmeldenachmittag!

 

Mi. 8.9.2010 - 17:00-20:00 Ballettsaal der Musikschule

Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen Kristin Grünauer per Email auch in den Ferien zur Verfügung: gruenauer.kristin@utanet.at 

Anmeldung für das Schuljahr 2010/2011

Ich möchte mich/mein Kind für folgendes Hauptfach anmelden:

 

………………………………………..

 

gewünschte Unterrichtseinheit (Erklärungen siehe Rückseite): …………………  

 

Lehrerwunsch:………………………………

 

Schülerdaten:

Vor- und Nachname Schüler/in:

Wohnort:                   

Postleitzahl:                                                                

Straße:

Geburtsdatum:                     

e-mail:

Telefonnummer(n):

 

Zahlungspflichtiger:

Vor- und Nachname Zahlungspflichtige/r:

Adresse:

e-mail:

Telefonnummer(n):                                                                                                                      

 

Einzugsermächtigung:

Kontonummer:

Bankleitzahl:

Bank:

Hiermit ermächtige/n ich/wir den Musikschulverband Melk/Loosdorf widerruflich, das fällige Schulgeld zu Lasten meines/unseres Kontos einzuziehen. Damit ist die kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Ich/Wir habe/n das Recht, innerhalb von 42 Kalendertagen ab Abbuchung ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei der Bank zu veranlassen.

 

Mit umseitigen Bestimmungen erkläre ich mich einverstanden und erkenne sie als rechtsverbindlich an. Schulordnung und Statuten können in der Musikschule eingesehen werden. Ich erteile meine Zustimmung, dass die von mir angegebenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für Zwecke der Wahrnehmung von Interessen der Musikschule automatisiert verarbeitet werden dürfen.

 

Datum:                                      Unterschrift:      

 

Unterrichtsbestimmungen, Auszug aus Statut und Schulordnung, Schulgeld des Musikschulverbandes Melk-Loosdorf (geltend für Standortschule Melk) ab dem Schuljahr 2010/2011:

 

1. Schulgeld: Das Schulgeld wird monatlich mittels Einziehungsauftrag eingehoben (von September bis Juni) oder kann mittels Zahlschein einmalig bezahlt werden. Die Höhe des Schulgeldes wird von der Gemeinde des jeweiligen Standorts vor dem Termin der ersten Einschreibung festgelegt. Das Schulgeld/Monat beträgt derzeit:

                                                                  

Einheit/Woche                                           Schulgeld                             Schulgeld mit                         

                                                                  Allgemein                             Förderung              

 

Einzelunterricht 50 min.                             87,60 €                              47,10 €                   

Einzelunterricht 25 min.                              50,40 €                              29,30 €                  

Kombiunterricht                                           

(25 min Einzel u. 25 min Gruppe 2)            73,20 €                              41,80 €                  

Gruppenunterricht 50 min. (2 Schüler)       48,60 €                              27,70 €                  

Gruppenunterricht 50 min. (3 Schüler)       34,20 €                              19,90 €                  

Kindermusik  60 min.                                   28,20 €                              20,40 €                    

Tanz (Jazz Dance, Ballett, Kindertanz)       30,20 €                              24,60 €

             

 

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 17. Mai 2006 erhalten SchülerInnen mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Melk eine Förderung. Für diese SchülerInnen gelten daher die Tarife „Schulgeld mit Förderung“ .

 

SchülerInnen aus Zelking/Matzleinsdorf erhalten den Differenzbetrag zwischen „Schulgeld allgemein“ und „Schulgeld mit Förderung“ von ihrer Heimatgemeinde nach Erbringung einer Schulbesuchsbestätigung  rückerstattet.

 

Dieses Schulgeld gilt auch für jene Personen, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen und Anspruch auf Familienbeihilfe haben (gilt nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr). Auf Verlangen ist dieser Anspruch nachzuweisen.

                            

Für Personen, die nicht mehr in Schul- oder Berufsausbildung stehen, ist ein um 20 % erhöhtes Schulgeld zu entrichten.

 

Nimmt ein Schüler/eine Schülerin das Unterrichtsangebot einer anderen Standortschule als das seiner Sitzgemeinde in Anspruch, ist er/sie Schüler/Schülerin der anderen Standortmusikschule und zahlt auch deren Schulgeld.

 

2. Familienermäßigungen für SchülerInnen der Stadtgemeinde Melk (vom Familieneinkommen abhängig – unter 48737,40€ lohnsteuerpflichtiges Einkommen/Jahr): 2. Kind 25 % Ermäßigung; ab dem 3. Kind 50 % Ermäßigung

 

3. Die Unterrichtseinheiten finden wöchentlich statt, fallweise Verschiebungen können vom Schulleiter bewilligt werden.

 

4. Je Schuljahr und Hauptfach werden mindestens 30 Unterrichtseinheiten abgehalten. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen (Krankheit, Verletzung, Besuch der Berufsschule) nicht möglich sein, wird eine Kompensation über die Schulgeldabrechnung durchgeführt. Ein schriftlicher Nachweis ist jedenfalls erforderlich. Ob die Unterrichtseinheiten aufgrund des Fehlens der Lehrkraft oder der/des Schülerin/Schülers entfallen, ist für die Rückerstattung unerheblich. Feiertage sind keine Unterrichtstage.

 

5. Auf die unterrichtsfreien Tage und Hauptferien findet das NÖ Schulzeitgesetz Anwendung.

 

6. Pädagogischer Auftrag der Musikschule ist vor allem die musikalisch-künstlerische Persönlichkeitsentfaltung von Kindern und Jugendlichen. Insbesondere ist außer den Erziehungszielen (Erwerb von Fertigkeiten und Kenntnissen) Freude am aktiven Musizieren zu wecken und das Gemeinschaftsmusizieren zu fördern.

 

7. Die Ausbildung erfolgt in den Stufen Elementar- (E), Unter-(U), Mittel-(M) und Oberstufe (O). Jede/r Schüler/in hat sich im jeweiligen Hauptfach einer Übertrittsprüfung in die nächst höhere Leistungsstufe  zu unterziehen.

 

8. Die SchülerInnen haben den Unterricht regelmäßig u. pünktlich zu besuchen sowie sich gewissenhaft vorzubereiten. Bei minderjährigen SchülerInnen unterstützen die Erziehungsberechtigten diese Vorbereitung. Notwendige Unterrichtsmaterialien sind mitzubringen.

 

9. Die SchülerInnen haben grundsätzlich an Schulveranstaltungen teilzunehmen.

 

10. Eine Anmeldung zum Unterricht ist ganzjährig möglich. Die Anmeldung begründet keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Musikschule. Voraussetzung für die Aufnahme eines Schülers ist ein vorhandener freier Unterrichtsplatz. Die Wiederanmeldung ist für jedes Schuljahr bis Ende Mai neu vorzunehmen. Eine Nichtanmeldung bis zum 31. Mai kommt einem Austritt gleich.

 

13. Eine Abmeldung für das laufende Schuljahr in Verbindung mit Entfall der Schulgeldzahlungspflicht ist nur bei Nachweis des Vorliegens schwerwiegender Gründe (schwere Krankheit, Wohnsitzverlegung) möglich. Es entscheidet der Musikschulleiter.

 

14. Ein Austritt während des Schuljahres im Kurs- und Hauptfachunterricht ist nicht möglich (Ausnahmen sind Verzug, Krankheit oder Verletzung, die ein weiteres Fortsetzen des Unterrichts unmöglich machen – Vorlage eines ärztlichen Attestes).

 

15. Versäumte Unterrichtseinheiten: a) Der Schüler ist verpflichtet, den Lehrer/Schulleiter von einer voraussehbaren Versäumung des Unterrichts rechtzeitig zu verständigen. Bei Minderjährigen ist dies die Aufgabe der Erziehungsberechtigten. b) Unterrichtseinheiten, die vom Schüler versäumt o. verspätet besucht werden, müssen nicht nachgeholt werden. c) Bei krankheitsbedingter Verhinderung einer Lehrkraft wird die Vertretung durch eine andere Lehrkraft angestrebt.